Slide 1

Slide 1 text

Rechtlicher Baumschutz in der Landeshauptstadt Linz Bernhard Reiter Foliengestaltung: Kati Pregartner Initiative Innenhofgrün Initiative zur Erhaltung grüner Innenhöfe im Zentrum von Linz http://innenhofgruen.raz.or.at/ [email protected]

Slide 2

Slide 2 text

Inhalt

Slide 3

Slide 3 text

Inhalt Baumschutz bei Bauvorhaben: 3 Fallbeispiele im Zentrum von Linz Rechtsgrundlagen: Bebauungsplan, Bauordnung, ABGB

Slide 4

Slide 4 text

Inhalt Baumschutz bei Bauvorhaben: 3 Fallbeispiele im Zentrum von Linz Rechtsgrundlagen: Bebauungsplan, Bauordnung, ABGB Naturdenkmäler Rechtsgrundlage: Naturschutzgesetz

Slide 5

Slide 5 text

Inhalt Baumschutz bei Bauvorhaben: 3 Fallbeispiele im Zentrum von Linz Rechtsgrundlagen: Bebauungsplan, Bauordnung, ABGB Naturdenkmäler Rechtsgrundlage: Naturschutzgesetz Baumschutzgesetz Gibt es in OÖ als Rechtsgrundlage nicht

Slide 6

Slide 6 text

Inhalt Baumschutz bei Bauvorhaben: 3 Fallbeispiele im Zentrum von Linz Rechtsgrundlagen: Bebauungsplan, Bauordnung, ABGB Naturdenkmäler Rechtsgrundlage: Naturschutzgesetz Baumschutzgesetz Gibt es in OÖ als Rechtsgrundlage nicht Diskussion

Slide 7

Slide 7 text

Baumschutz bei Bauvorhaben

Slide 8

Slide 8 text

Baumschutz bei Bauvorhaben 3 Fallbeispiele im Zentrum von Linz

Slide 9

Slide 9 text

Baumschutz bei Bauvorhaben Birke Mozartstraße 31 Eigentümer: Reiter 3 Fallbeispiele im Zentrum von Linz

Slide 10

Slide 10 text

Baumschutz bei Bauvorhaben Birke Mozartstraße 31 Eigentümer: Reiter Nussbaum Fadingerstraße 17 Eigentümer: Evang. Kirche OÖ 3 Fallbeispiele im Zentrum von Linz

Slide 11

Slide 11 text

Baumschutz bei Bauvorhaben Birke Mozartstraße 31 Eigentümer: Reiter Nussbaum Fadingerstraße 17 Eigentümer: Evang. Kirche OÖ Linde Dinghoferstraße 5 Eigentümer: Ärztekammer OÖ 3 Fallbeispiele im Zentrum von Linz

Slide 12

Slide 12 text

Linde Dinghoferstraße 5 Eigentümer: Ärztekammer OÖ Baumschutz bei Bauvorhaben Birke Mozartstraße 31 Eigentümer: Reiter Nussbaum Fadingerstraße 17 Eigentümer: Evang. Kirche OÖ Gefährdung der Beispielbäume

Slide 13

Slide 13 text

Linde Dinghoferstraße 5 Eigentümer: Ärztekammer OÖ Baumschutz bei Bauvorhaben Birke Mozartstraße 31 Eigentümer: Reiter Fällung wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Mozartstr. 33 (Juli 2013) Bauwerber: Ärztekammer OÖ Nussbaum Fadingerstraße 17 Eigentümer: Evang. Kirche OÖ Gefährdung der Beispielbäume

Slide 14

Slide 14 text

Linde Dinghoferstraße 5 Eigentümer: Ärztekammer OÖ Baumschutz bei Bauvorhaben Birke Mozartstraße 31 Eigentümer: Reiter Fällung wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Mozartstr. 33 (Juli 2013) Bauwerber: Ärztekammer OÖ Nussbaum Fadingerstraße 17 Eigentümer: Evang. Kirche OÖ Bebauungsplanänderung: Zubau bedroht „erhaltens- werten Baum“ Gefährdung der Beispielbäume

Slide 15

Slide 15 text

Linde Dinghoferstraße 5 Eigentümer: Ärztekammer OÖ Fällung eines „erhaltenswerten Baumes“ wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Dinghoferstr. 3 (August 2014) Bauwerber: Euroreal Immobilien GmbH Baumschutz bei Bauvorhaben Birke Mozartstraße 31 Eigentümer: Reiter Fällung wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Mozartstr. 33 (Juli 2013) Bauwerber: Ärztekammer OÖ Nussbaum Fadingerstraße 17 Eigentümer: Evang. Kirche OÖ Bebauungsplanänderung: Zubau bedroht „erhaltens- werten Baum“ Gefährdung der Beispielbäume

Slide 16

Slide 16 text

Birke

Slide 17

Slide 17 text

Birke  Konflikt: Bauvorhaben des Nachbarn / Eigentum Baum  Fällung der Birke als Selbstverständlichkeit im Widerspruch zu unserem Rechtsempfinden  Birke nur 1 Meter von Grundstücksgrenze entfernt  Schlagartiger Verlust von gewachsenem Ökosystem: Birke nur eines von ca. 20 Gehölzen im Baustellenbereich Ausgangssituation

Slide 18

Slide 18 text

Birke Zustand vor Baustelle (bis Juli 2013)

Slide 19

Slide 19 text

Birke Zustand vor Baustelle (bis Juli 2013)

Slide 20

Slide 20 text

Birke Zustand vor Baustelle (bis Juli 2013)

Slide 21

Slide 21 text

Birke  §15 Oö. BauO: Benützung fremder Grundstücke und baulicher Anlagen  Nachbar hat die Benützung seines Grundstücks für Bauzwecke zu dulden  Umsetzung ist Verhandlungssache, wird vor Baubeginn meist vertraglich festgehalten  Bei Nichteinigung wägt Baubehörde ab zwischen finanzieller Zumutbarkeit für den Bauwerber und Beeinträchtigung des Grundstücksgebrauchs; Bescheid, Grundbucheintrag  Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands durch Bauwerber; Ersatz für gefällten Baum?  § 422 ABGB: (Fachgerechte) Entfernung von Wurzeln und Ästen, die auf das Nachbargrundstück reichen, ist zulässig  Bestimmungen des damals gültigen BPL O100/II (Verordnung):  Versiegelung von Innenhöfen ist verboten  Tiefgaragendächer müssen begrünt werden  "Pro 500 m² [...] Bauplatzfläche ist zumindest ein großkroniger Baum über durchgehend gewachsenem Boden zu pflanzen bzw. zu erhalten." Rechtliche Rahmenbedingungen

Slide 22

Slide 22 text

Birke Baubewilligungsverfahren Mozartstraße 33

Slide 23

Slide 23 text

Birke Bauwerber Baubewilligungsverfahren Mozartstraße 33

Slide 24

Slide 24 text

Birke Bauwerber Baubewilligungsverfahren Mozartstraße 33 Anlagen- und Bauamt (Magistrat Linz) Antrag auf Baubewilligung

Slide 25

Slide 25 text

Birke Bauwerber Baubewilligungsverfahren Mozartstraße 33 Anlagen- und Bauamt (Magistrat Linz) Antrag auf Baubewilligung ev. Antrag auf Abweichung vom BPL

Slide 26

Slide 26 text

Birke Bauwerber Baubewilligungsverfahren Mozartstraße 33 Anlagen- und Bauamt (Magistrat Linz) Gestaltungsbeirat ABA zieht Magistratsdienststellen bei, diese erteilen Auflagen (zB UTC) Antrag auf Baubewilligung ev. Antrag auf Abweichung vom BPL

Slide 27

Slide 27 text

Anrainer Birke Bauwerber Baubewilligungsverfahren Mozartstraße 33 Anlagen- und Bauamt (Magistrat Linz) Bauver- handlung Gestaltungsbeirat ABA zieht Magistratsdienststellen bei, diese erteilen Auflagen (zB UTC) Antrag auf Baubewilligung ev. Antrag auf Abweichung vom BPL

Slide 28

Slide 28 text

Anrainer Birke Bauwerber Baubewilligungsverfahren Mozartstraße 33 Anlagen- und Bauamt (Magistrat Linz) Bauver- handlung Gestaltungsbeirat ABA zieht Magistratsdienststellen bei, diese erteilen Auflagen (zB UTC) Einwendungen (2 Wochen, sonst Verlust der Parteienstellung) Antrag auf Baubewilligung ev. Antrag auf Abweichung vom BPL

Slide 29

Slide 29 text

Birke  Bauplatzfläche des Projekts übersteigt 500 m², Nachpflanzung eines großkronigen Baumes sollte Auflage sein  Erhaltung von gewachsenem Boden auf der Bauparzelle  um Birke zu schonen und  um Nachpflanzung eines großkronigen Baumes zu ermöglichen  durch Verschmälerung der einzelnen TG-Stellplätze (wäre noch im Rahmen der Bauvorschrift gewesen)  durch Reduktion um einen TG-Stellplatz an der Grundstücksgrenze (inkl. Zusammenfassung von 2 Wohneinheiten, um vorgeschriebene TG-Stellplatzzahl einzuhalten)  auch das Ausweichen der Tiefgarage unter den angrenzenden Oberflächenstellplatz (ebenfalls Ärztekammer) wäre möglich gewesen  Nachpflanzung von 2 kleinkronigen Bäumen ist kein adäquater Ersatz für gerodetes Ökosystem  Widerspruch zu den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzepts (T eil des Flächenwidmungsplans, Grundlage des BPL) Unsere Einwendungen (Februar 2013)

Slide 30

Slide 30 text

Anrainer Birke Bauwerber Baubewilligungsverfahren Mozartstraße 33 Anlagen- und Bauamt (Magistrat Linz) Bauver- handlung Gestaltungsbeirat ABA zieht Magistratsdienststellen bei, diese erteilen Auflagen (zB UTC) Einwendungen (2 Wochen, sonst Verlust der Parteienstellung) Antrag auf Baubewilligung ev. Antrag auf Abweichung vom BPL

Slide 31

Slide 31 text

Anrainer Birke Bauwerber Baubewilligungsverfahren Mozartstraße 33 Anlagen- und Bauamt (Magistrat Linz) Bauver- handlung Gestaltungsbeirat ABA zieht Magistratsdienststellen bei, diese erteilen Auflagen (zB UTC) Einwendungen (2 Wochen, sonst Verlust der Parteienstellung) Baube- willigung Prüfung der Einwendungen Antrag auf Baubewilligung ev. Antrag auf Abweichung vom BPL

Slide 32

Slide 32 text

Anrainer Birke Bauwerber Baubewilligungsverfahren Mozartstraße 33 Anlagen- und Bauamt (Magistrat Linz) Bauver- handlung Gestaltungsbeirat ABA zieht Magistratsdienststellen bei, diese erteilen Auflagen (zB UTC) Einwendungen (2 Wochen, sonst Verlust der Parteienstellung) Baube- willigung Prüfung der Einwendungen Berufung (2 Wochen) Antrag auf Baubewilligung ev. Antrag auf Abweichung vom BPL

Slide 33

Slide 33 text

Anrainer Birke Bauwerber Baubewilligungsverfahren Mozartstraße 33 Anlagen- und Bauamt (Magistrat Linz) Bauver- handlung Gestaltungsbeirat ABA zieht Magistratsdienststellen bei, diese erteilen Auflagen (zB UTC) Einwendungen (2 Wochen, sonst Verlust der Parteienstellung) Baube- willigung Prüfung der Einwendungen Berufung (2 Wochen) Berufungsvorentscheidung bzw. Berufungsbescheid (Berufungsbehörde) Antrag auf Baubewilligung ev. Antrag auf Abweichung vom BPL

Slide 34

Slide 34 text

Birke  Berufung abgewiesen  Mangelhafte Anwendung der BPL-Bestimmungen durch Baubehörde (500 m² Bestimmung) begründe kein subjektives Nachbarrecht  Nachgereichter Antrag der ÄK auf „geringfügige Abweichung“ vom BPL: es würden statt einem großkronigen sogar (!) 2 kleinkronige Bäume nachgepflanzt  Druckmittel der Ärztekammer: Spundwände  keine finanzielle Entschädigung für beschädigten Baum  Risiko und Beweislast im Schadensfall beim Baumhalter  Unterzeichnung der Dienstbarkeitsverpflichtung Entkräftung unserer Einwände durch Baubehörde und Bauwerberin (Mai 2013)

Slide 35

Slide 35 text

Anrainer Birke Bauwerber Baubewilligungsverfahren Mozartstraße 33 Anlagen- und Bauamt (Magistrat Linz) Bauver- handlung Gestaltungsbeirat ABA zieht Magistratsdienststellen bei, diese erteilen Auflagen (zB UTC) Einwendungen (2 Wochen, sonst Verlust der Parteienstellung) Baube- willigung Prüfung der Einwendungen Berufung (2 Wochen) Berufungsvorentscheidung bzw. Berufungsbescheid (Berufungsbehörde) Antrag auf Baubewilligung ev. Antrag auf Abweichung vom BPL

Slide 36

Slide 36 text

Anrainer Birke Bauwerber Baubewilligungsverfahren Mozartstraße 33 Anlagen- und Bauamt (Magistrat Linz) Bauver- handlung Gestaltungsbeirat ABA zieht Magistratsdienststellen bei, diese erteilen Auflagen (zB UTC) Einwendungen (2 Wochen, sonst Verlust der Parteienstellung) Baube- willigung Prüfung der Einwendungen Berufung (2 Wochen) Berufungsvorentscheidung bzw. Berufungsbescheid (Berufungsbehörde) Baubeginn Antrag auf Baubewilligung ev. Antrag auf Abweichung vom BPL

Slide 37

Slide 37 text

Anrainer Birke Bauwerber Baubewilligungsverfahren Mozartstraße 33 Anlagen- und Bauamt (Magistrat Linz) Bauver- handlung Gestaltungsbeirat ABA zieht Magistratsdienststellen bei, diese erteilen Auflagen (zB UTC) Einwendungen (2 Wochen, sonst Verlust der Parteienstellung) Baube- willigung Prüfung der Einwendungen Berufung (2 Wochen) Berufungsvorentscheidung bzw. Berufungsbescheid (Berufungsbehörde) Vorstellung (a.o. Rechtsmittel ohne aufschiebende Wirkung) Baubeginn Antrag auf Baubewilligung ev. Antrag auf Abweichung vom BPL

Slide 38

Slide 38 text

Birke Fällung im Juli 2013

Slide 39

Slide 39 text

Birke Nach Fertigstellung der Tiefgarage Frühling-Herbst 2014

Slide 40

Slide 40 text

Nussbaum

Slide 41

Slide 41 text

Nussbaum Geplante Neuauflage des Bebauungsplans O100/II (seit Ende der 1960er in Kraft)

Slide 42

Slide 42 text

Nussbaum Erster Entwurf für Neuauflage (Mai 2013)

Slide 43

Slide 43 text

Nussbaum Initiative zur Erhaltung grüner Innenhöfe im Zentrum von Linz  Intensive einmonatige Kampagne mit dem Ziel, den BPL-Entwurf abzumildern  Kernteam „Planung und Ausführung“: Kati und Bernhard  Kanäle: Website, Folder, Medienarbeit (Presseaussendungen)  Gut besuchte Info-Veranstaltung mit Podiumsdiskussion und gesponsertem Buffet im eigenen Hofgarten  Konkrete Forderungen zur Änderung des BPL-Entwurfs, Briefvorlage mit vorformulierten Einwendungen zum Unterschreiben (kein Rechtsmittel, wirkt durch Menge)  Unterschriftensammlung (Haustürsammlung) im Hofgeviert  Persönliche Abgabe von 120 Einwendungen am Magistrat Gründung der Initiative Innenhofgrün

Slide 44

Slide 44 text

Nussbaum Forderungen der Initiative Innenhofgrün

Slide 45

Slide 45 text

Nussbaum  Einheitliche Baufluchtlinien entlang bestehender Hoffassaden, keine "schleichende" Ausweitung der Bauflucht in den Innenhof Forderungen der Initiative Innenhofgrün

Slide 46

Slide 46 text

Nussbaum  Einheitliche Baufluchtlinien entlang bestehender Hoffassaden, keine "schleichende" Ausweitung der Bauflucht in den Innenhof  Alten Nussbaum im Bebauungsplan als erhaltenswert kennzeichnen Forderungen der Initiative Innenhofgrün

Slide 47

Slide 47 text

Nussbaum  Einheitliche Baufluchtlinien entlang bestehender Hoffassaden, keine "schleichende" Ausweitung der Bauflucht in den Innenhof  Alten Nussbaum im Bebauungsplan als erhaltenswert kennzeichnen  Ein großkroniger Baum pro 500 m² Bauplatzfläche (statt pro 1000 m²) Forderungen der Initiative Innenhofgrün

Slide 48

Slide 48 text

Nussbaum  Einheitliche Baufluchtlinien entlang bestehender Hoffassaden, keine "schleichende" Ausweitung der Bauflucht in den Innenhof  Alten Nussbaum im Bebauungsplan als erhaltenswert kennzeichnen  Ein großkroniger Baum pro 500 m² Bauplatzfläche (statt pro 1000 m²)  Dickere Vegetationsschicht auf Tiefgaragendächern, damit Bäume darauf wachsen können Forderungen der Initiative Innenhofgrün

Slide 49

Slide 49 text

Nussbaum  Einheitliche Baufluchtlinien entlang bestehender Hoffassaden, keine "schleichende" Ausweitung der Bauflucht in den Innenhof  Alten Nussbaum im Bebauungsplan als erhaltenswert kennzeichnen  Ein großkroniger Baum pro 500 m² Bauplatzfläche (statt pro 1000 m²)  Dickere Vegetationsschicht auf Tiefgaragendächern, damit Bäume darauf wachsen können  Baumbestand auf Nachbargrundstücken bei Bauarbeiten schützen (grün markierte Bäume waren gefährdet) Forderungen der Initiative Innenhofgrün

Slide 50

Slide 50 text

Nussbaum  Einheitliche Baufluchtlinien entlang bestehender Hoffassaden, keine "schleichende" Ausweitung der Bauflucht in den Innenhof  Alten Nussbaum im Bebauungsplan als erhaltenswert kennzeichnen  Ein großkroniger Baum pro 500 m² Bauplatzfläche (statt pro 1000 m²)  Dickere Vegetationsschicht auf Tiefgaragendächern, damit Bäume darauf wachsen können  Baumbestand auf Nachbargrundstücken bei Bauarbeiten schützen (grün markierte Bäume waren gefährdet)  Mehr Schutz für wertvolle alte Bausubstanz Forderungen der Initiative Innenhofgrün

Slide 51

Slide 51 text

Nussbaum  Einheitliche Baufluchtlinien entlang bestehender Hoffassaden, keine "schleichende" Ausweitung der Bauflucht in den Innenhof  Alten Nussbaum im Bebauungsplan als erhaltenswert kennzeichnen  Ein großkroniger Baum pro 500 m² Bauplatzfläche (statt pro 1000 m²)  Dickere Vegetationsschicht auf Tiefgaragendächern, damit Bäume darauf wachsen können  Baumbestand auf Nachbargrundstücken bei Bauarbeiten schützen (grün markierte Bäume waren gefährdet)  Mehr Schutz für wertvolle alte Bausubstanz  Keine politische Intervention, keine willkürlichen Ausnahmen bewilligen Forderungen der Initiative Innenhofgrün

Slide 52

Slide 52 text

Nussbaum Einheitliche Baufluchtlinien entlang bestehender Hoffassaden, keine "schleichende" Ausweitung der Bauflucht in den Innenhof Alten Nussbaum im Bebauungsplan als erhaltenswert kennzeichnen Ein großkroniger Baum pro 500 m² Bauplatzfläche (statt pro 1000 m²) Dickere Vegetationsschicht auf Tiefgaragendächern, damit Bäume darauf wachsen können Baumbestand auf Nachbargrundstücken bei Bauarbeiten schützen (grün markierte Bäume waren gefährdet) Mehr Schutz für wertvolle alte Bausubstanz Keine politische Intervention, keine willkürlichen Ausnahmen bewilligen Forderungen der Initiative Innenhofgrün

Slide 53

Slide 53 text

Nussbaum Vergleich: BPL-Entwurf (Mai 2013) / Neuer BPL (in Kraft seit Mai 2014)

Slide 54

Slide 54 text

Linde

Slide 55

Slide 55 text

Linde  Erhaltenswerter Baum laut BPL  Eigener BPL nur für dieses Grundstück  Wurde vor Jahren bei TG-Errichtung von Grundstückseigentümerin ÄK ausgespart  auf Nachbargrundstück: zweigeschoßige Tiefgarage mit Autolift geplant, mehr Parkplätze als vorgeschrieben Ausgangssituation

Slide 56

Slide 56 text

Linde Lage im Häuserblock

Slide 57

Slide 57 text

Linde  Medienarbeit (Presseaussendungen)  Unterschriftensammlung im Häuserblock gemeinsam mit Anrainern  Persönliche Abgabe der Unterschriften am Magistrat Kampagne

Slide 58

Slide 58 text

Linde  Prädikat „Erhaltenswert“ hat keine Auswirkung auf Eigentumsrechte des Nachbarn  Stellungnahme des Architekten: "Die Erhaltung der Linde ist jedoch nicht möglich. Die Standfestigkeit der Linde konnte nicht gewährleistet werden."  Gutachten mit demselben Inhalt  Umplanung der Tiefgarage außer Diskussion (vgl. Birke)  Stellungnahme Bauverfahrensleiter: „Wenn das Prädikat erhaltenswert nur zu Protesten führt, lassen wir es in Zukunft einfach weg!“ Warum wurde die Linde trotzdem gefällt?

Slide 59

Slide 59 text

Linde Fällung im August 2014 nach Abriss der alten Bausubstanz

Slide 60

Slide 60 text

Linde Dinghoferstraße 5 Eigentümer: Ärztekammer OÖ Fällung eines „erhaltenswerten Baumes“ wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Dinghoferstr. 3 (August 2014) Bauwerber: Euroreal Immobilien GmbH Baumschutz bei Bauvorhaben Birke Mozartstraße 31 Eigentümer: Reiter Fällung wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Mozartstr. 33 (Juli 2013) Bauwerber: Ärztekammer OÖ Nussbaum Fadingerstraße 17 Eigentümer: Evang. Kirche OÖ Bebauungsplanänderung: Zubau bedroht „erhaltens- werten Baum“ Zusammenfassung der Fallbeispiele

Slide 61

Slide 61 text

Linde Dinghoferstraße 5 Eigentümer: Ärztekammer OÖ Fällung eines „erhaltenswerten Baumes“ wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Dinghoferstr. 3 (August 2014) Bauwerber: Euroreal Immobilien GmbH Baumschutz bei Bauvorhaben Birke Mozartstraße 31 Eigentümer: Reiter Fällung wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Mozartstr. 33 (Juli 2013) Bauwerber: Ärztekammer OÖ Berufung im Bauverfahren erfolglos Nussbaum Fadingerstraße 17 Eigentümer: Evang. Kirche OÖ Bebauungsplanänderung: Zubau bedroht „erhaltens- werten Baum“ Zusammenfassung der Fallbeispiele

Slide 62

Slide 62 text

Linde Dinghoferstraße 5 Eigentümer: Ärztekammer OÖ Fällung eines „erhaltenswerten Baumes“ wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Dinghoferstr. 3 (August 2014) Bauwerber: Euroreal Immobilien GmbH Baumschutz bei Bauvorhaben Birke Mozartstraße 31 Eigentümer: Reiter Fällung wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Mozartstr. 33 (Juli 2013) Bauwerber: Ärztekammer OÖ Berufung im Bauverfahren erfolglos Nussbaum Fadingerstraße 17 Eigentümer: Evang. Kirche OÖ Bebauungsplanänderung: Zubau bedroht „erhaltens- werten Baum“ BPL-Änderung verhindert: Anrainersolidarisierung, Medienkampagne und Vorlage von Unterschriften am Magistrat Bauvorhaben der Evang. Kirche bis dato noch nicht umgesetzt Zusammenfassung der Fallbeispiele

Slide 63

Slide 63 text

Linde Dinghoferstraße 5 Eigentümer: Ärztekammer OÖ Fällung eines „erhaltenswerten Baumes“ wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Dinghoferstr. 3 (August 2014) Bauwerber: Euroreal Immobilien GmbH Keine Berufung im Bauverfahren Medienkampagne und Unterschriftensammlung erfolglos Baumschutz bei Bauvorhaben Birke Mozartstraße 31 Eigentümer: Reiter Fällung wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Mozartstr. 33 (Juli 2013) Bauwerber: Ärztekammer OÖ Berufung im Bauverfahren erfolglos Nussbaum Fadingerstraße 17 Eigentümer: Evang. Kirche OÖ Bebauungsplanänderung: Zubau bedroht „erhaltens- werten Baum“ BPL-Änderung verhindert: Anrainersolidarisierung, Medienkampagne und Vorlage von Unterschriften am Magistrat Bauvorhaben der Evang. Kirche bis dato noch nicht umgesetzt Zusammenfassung der Fallbeispiele

Slide 64

Slide 64 text

Linde Dinghoferstraße 5 Eigentümer: Ärztekammer OÖ Fällung eines „erhaltenswerten Baumes“ wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Dinghoferstr. 3 (August 2014) Bauwerber: Euroreal Immobilien GmbH Keine Berufung im Bauverfahren Medienkampagne und Unterschriftensammlung erfolglos Baumschutz bei Bauvorhaben Birke Mozartstraße 31 Eigentümer: Reiter Fällung wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Mozartstr. 33 (Juli 2013) Bauwerber: Ärztekammer OÖ Berufung im Bauverfahren erfolglos Nussbaum Fadingerstraße 17 Eigentümer: Evang. Kirche OÖ Bebauungsplanänderung: Zubau bedroht „erhaltens- werten Baum“ BPL-Änderung verhindert: Anrainersolidarisierung, Medienkampagne und Vorlage von Unterschriften am Magistrat Bauvorhaben der Evang. Kirche bis dato noch nicht umgesetzt Zusammenfassung der Fallbeispiele

Slide 65

Slide 65 text

Linde Dinghoferstraße 5 Eigentümer: Ärztekammer OÖ Fällung eines „erhaltenswerten Baumes“ wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Dinghoferstr. 3 (August 2014) Bauwerber: Euroreal Immobilien GmbH Keine Berufung im Bauverfahren Medienkampagne und Unterschriftensammlung erfolglos Baumschutz bei Bauvorhaben Birke Mozartstraße 31 Eigentümer: Reiter Fällung wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Mozartstr. 33 (Juli 2013) Bauwerber: Ärztekammer OÖ Berufung im Bauverfahren erfolglos Nussbaum Fadingerstraße 17 Eigentümer: Evang. Kirche OÖ Bebauungsplanänderung: Zubau bedroht „erhaltens- werten Baum“ BPL-Änderung verhindert: Anrainersolidarisierung, Medienkampagne und Vorlage von Unterschriften am Magistrat Bauvorhaben der Evang. Kirche bis dato noch nicht umgesetzt Zusammenfassung der Fallbeispiele

Slide 66

Slide 66 text

Baumschutz bei Bauvorhaben  Einwendungen gegen BPL und Bauvorhaben: partizipative Prozesse unbedingt nutzen  Aber: Rechtsweg alleine ist nicht erfolgversprechend  Solidarisierung der Betroffenen kann Bäume erhalten helfen  Bauamt auf Seite der Bauwerber:  Rechtsgrundlagen werden für Bauvorhaben von großen Bauwerbern zurecht gebogen  Manuduktionspflicht für Anrainer im Bauverfahren vernachlässigt  Für Baumschutz keine Hinzuziehung anderer Magistratsabteilungen  Rechtlicher Rahmenbedingungen sind selbst Juristen tw. unbekannt, uneindeutig geregelt bzw. individuelle Verhandlungssache!  Wertigkeit eines großen Baumes, eines gewachsenen Ökosystems gering, Stadtverdichtung bzw. -entwicklung wird höher bewertet  Fällungen abseits von Bauvorhaben unterliegen gar keinen rechlichen Regelungen! Bilanz

Slide 67

Slide 67 text

Naturdenkmale Foto von Plesioth19 (Lizenz CC BY-SA 3.0 at über Wikimedia Commons)

Slide 68

Slide 68 text

Naturdenkmale §16 Oö. Naturschutzgesetz (Naturdenkmale):  Betrifft Naturgebilde wie  Einzelbäume  Baumgruppen, Alleen, Parks  Höhlen, Felsbildungen, Schluchten  Quellen  Gründe für Unterschutzstellung  wissenschaftliche, historische, kulturelle Bedeutung  Eigenart, Schönheit, Seltenheit  besonderes Gepräge für das Landschaftsbild  Zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Land und Eigentümer  Eingriffe nur nach Bewilligung Rechtsgrundlage

Slide 69

Slide 69 text

Naturdenkmale  Formloser Antrag an die Abteilung Naturschutz des Landes OÖ  Keine Unterschutzstellung gegen den Willen des Eigentümers  Mindestanforderung 4 m Stammumfang  Inhalt der zivilrechtlichen Vereinbarung:  Land übernimmt tw. Kosten  Finanzielle Beteiligung des Eigentümers wird angestrebt  Land koordiniert Kontrolle und Pflege  Vorteil für Eigentümer bzgl. Haftung  Derzeit ca. 550 Naturdenkmale in OÖ, davon 40 in Linz  Landesweite Neuzugänge pro Jahr  Heute ca. 5 Denkmale pro Jahr  Früher bis zu 30 Denkmale ("Jeder Gemeinde ihr Naturdenkmal") Unterschutzstellung, Dank für Informationen an Siegfried Kapl (Land OÖ)

Slide 70

Slide 70 text

Naturdenkmale Karte unter openweb.cc/ooe/index.html

Slide 71

Slide 71 text

Baumschutzgesetz  Vgl. Wien, Steiermark, Salzburg  Dezidiertes Gesetz bzw. Verordnung anstatt Randbestimmung in anderen Gesetzen/Verordnungen  Beschränkung des Eigentumsrechts (vgl. Tierschutzgesetz)  Grundzüge:  Fällung von (großen) Bäumen a priori verboten anstatt erlaubt  Eingriffe müssen beantragt werden (vgl. Naturdenkmal)  Bei genehmigter Fällung: Nachpflanzung Gibt es in OÖ als Rechtsgrundlage nicht

Slide 72

Slide 72 text

Diskussion  Verbesserung der Rechtssicherheit für Baustellenanrainer bzw. Bäume nahe an Grundstücksgrenzen  Warum gilt die Eigentumseinschränkung aus dem Titel „erhaltenswerter Baum“ nur für Baumhalter, nicht aber für Nachbarn? Warum wird die Nichteinhaltung dieser Verordnung nicht sanktioniert?  Lässt sich die ÖNORM L 1121 (Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) rechtlich im BPL verankern, zumindest für „erhaltenswerte Bäume“ oder Bäume auf Nachbargrundstücken?  Wie sinnvoll sind verpflichtende Tiefgaragen in der Innenstadt, wenn deren Errichtung Bäume gefährdet? Gibt es alternative Modelle (zB unantastbare Kernzonen von gewachsenem Boden in Hauserblöcken)?  Warum wird das Stadtgartenamt nicht an Baubewilligungsverfahren beteiligt?  Alternative Finanzierungsmodelle für kommunalen Baumschutz (vgl. Naturdenkmale)?  Was spricht gegen ein Baumschutzgesetz, gibt es dazu überhaupt Alternativen?

Slide 73

Slide 73 text

Ende Bernhard Reiter & Kati Pregartner Initiative Innenhofgrün Initiative zur Erhaltung grüner Innenhöfe im Zentrum von Linz http://innenhofgruen.raz.or.at/ [email protected]