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Naturdenkmale
§16 Oö. Naturschutzgesetz (Naturdenkmale):
Betrifft Naturgebilde wie
Einzelbäume
Baumgruppen, Alleen, Parks
Höhlen, Felsbildungen, Schluchten
Quellen
Gründe für Unterschutzstellung
wissenschaftliche, historische, kulturelle Bedeutung
Eigenart, Schönheit, Seltenheit
besonderes Gepräge für das Landschaftsbild
Zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Land und Eigentümer
Eingriffe nur nach Bewilligung
Rechtsgrundlage