Rechtsgrundlagen: Bebauungsplan, Bauordnung, ABGB Naturdenkmäler Rechtsgrundlage: Naturschutzgesetz Baumschutzgesetz Gibt es in OÖ als Rechtsgrundlage nicht
Rechtsgrundlagen: Bebauungsplan, Bauordnung, ABGB Naturdenkmäler Rechtsgrundlage: Naturschutzgesetz Baumschutzgesetz Gibt es in OÖ als Rechtsgrundlage nicht Diskussion
Fällung der Birke als Selbstverständlichkeit im Widerspruch zu unserem Rechtsempfinden Birke nur 1 Meter von Grundstücksgrenze entfernt Schlagartiger Verlust von gewachsenem Ökosystem: Birke nur eines von ca. 20 Gehölzen im Baustellenbereich Ausgangssituation
Anlagen Nachbar hat die Benützung seines Grundstücks für Bauzwecke zu dulden Umsetzung ist Verhandlungssache, wird vor Baubeginn meist vertraglich festgehalten Bei Nichteinigung wägt Baubehörde ab zwischen finanzieller Zumutbarkeit für den Bauwerber und Beeinträchtigung des Grundstücksgebrauchs; Bescheid, Grundbucheintrag Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands durch Bauwerber; Ersatz für gefällten Baum? § 422 ABGB: (Fachgerechte) Entfernung von Wurzeln und Ästen, die auf das Nachbargrundstück reichen, ist zulässig Bestimmungen des damals gültigen BPL O100/II (Verordnung): Versiegelung von Innenhöfen ist verboten Tiefgaragendächer müssen begrünt werden "Pro 500 m² [...] Bauplatzfläche ist zumindest ein großkroniger Baum über durchgehend gewachsenem Boden zu pflanzen bzw. zu erhalten." Rechtliche Rahmenbedingungen
Linz) Bauver- handlung Gestaltungsbeirat ABA zieht Magistratsdienststellen bei, diese erteilen Auflagen (zB UTC) Antrag auf Baubewilligung ev. Antrag auf Abweichung vom BPL
Linz) Bauver- handlung Gestaltungsbeirat ABA zieht Magistratsdienststellen bei, diese erteilen Auflagen (zB UTC) Einwendungen (2 Wochen, sonst Verlust der Parteienstellung) Antrag auf Baubewilligung ev. Antrag auf Abweichung vom BPL
großkronigen Baumes sollte Auflage sein Erhaltung von gewachsenem Boden auf der Bauparzelle um Birke zu schonen und um Nachpflanzung eines großkronigen Baumes zu ermöglichen durch Verschmälerung der einzelnen TG-Stellplätze (wäre noch im Rahmen der Bauvorschrift gewesen) durch Reduktion um einen TG-Stellplatz an der Grundstücksgrenze (inkl. Zusammenfassung von 2 Wohneinheiten, um vorgeschriebene TG-Stellplatzzahl einzuhalten) auch das Ausweichen der Tiefgarage unter den angrenzenden Oberflächenstellplatz (ebenfalls Ärztekammer) wäre möglich gewesen Nachpflanzung von 2 kleinkronigen Bäumen ist kein adäquater Ersatz für gerodetes Ökosystem Widerspruch zu den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzepts (T eil des Flächenwidmungsplans, Grundlage des BPL) Unsere Einwendungen (Februar 2013)
Linz) Bauver- handlung Gestaltungsbeirat ABA zieht Magistratsdienststellen bei, diese erteilen Auflagen (zB UTC) Einwendungen (2 Wochen, sonst Verlust der Parteienstellung) Antrag auf Baubewilligung ev. Antrag auf Abweichung vom BPL
Linz) Bauver- handlung Gestaltungsbeirat ABA zieht Magistratsdienststellen bei, diese erteilen Auflagen (zB UTC) Einwendungen (2 Wochen, sonst Verlust der Parteienstellung) Baube- willigung Prüfung der Einwendungen Antrag auf Baubewilligung ev. Antrag auf Abweichung vom BPL
Baubehörde (500 m² Bestimmung) begründe kein subjektives Nachbarrecht Nachgereichter Antrag der ÄK auf „geringfügige Abweichung“ vom BPL: es würden statt einem großkronigen sogar (!) 2 kleinkronige Bäume nachgepflanzt Druckmittel der Ärztekammer: Spundwände keine finanzielle Entschädigung für beschädigten Baum Risiko und Beweislast im Schadensfall beim Baumhalter Unterzeichnung der Dienstbarkeitsverpflichtung Entkräftung unserer Einwände durch Baubehörde und Bauwerberin (Mai 2013)
Intensive einmonatige Kampagne mit dem Ziel, den BPL-Entwurf abzumildern Kernteam „Planung und Ausführung“: Kati und Bernhard Kanäle: Website, Folder, Medienarbeit (Presseaussendungen) Gut besuchte Info-Veranstaltung mit Podiumsdiskussion und gesponsertem Buffet im eigenen Hofgarten Konkrete Forderungen zur Änderung des BPL-Entwurfs, Briefvorlage mit vorformulierten Einwendungen zum Unterschreiben (kein Rechtsmittel, wirkt durch Menge) Unterschriftensammlung (Haustürsammlung) im Hofgeviert Persönliche Abgabe von 120 Einwendungen am Magistrat Gründung der Initiative Innenhofgrün
der Bauflucht in den Innenhof Alten Nussbaum im Bebauungsplan als erhaltenswert kennzeichnen Ein großkroniger Baum pro 500 m² Bauplatzfläche (statt pro 1000 m²) Forderungen der Initiative Innenhofgrün
der Bauflucht in den Innenhof Alten Nussbaum im Bebauungsplan als erhaltenswert kennzeichnen Ein großkroniger Baum pro 500 m² Bauplatzfläche (statt pro 1000 m²) Dickere Vegetationsschicht auf Tiefgaragendächern, damit Bäume darauf wachsen können Forderungen der Initiative Innenhofgrün
der Bauflucht in den Innenhof Alten Nussbaum im Bebauungsplan als erhaltenswert kennzeichnen Ein großkroniger Baum pro 500 m² Bauplatzfläche (statt pro 1000 m²) Dickere Vegetationsschicht auf Tiefgaragendächern, damit Bäume darauf wachsen können Baumbestand auf Nachbargrundstücken bei Bauarbeiten schützen (grün markierte Bäume waren gefährdet) Forderungen der Initiative Innenhofgrün
der Bauflucht in den Innenhof Alten Nussbaum im Bebauungsplan als erhaltenswert kennzeichnen Ein großkroniger Baum pro 500 m² Bauplatzfläche (statt pro 1000 m²) Dickere Vegetationsschicht auf Tiefgaragendächern, damit Bäume darauf wachsen können Baumbestand auf Nachbargrundstücken bei Bauarbeiten schützen (grün markierte Bäume waren gefährdet) Mehr Schutz für wertvolle alte Bausubstanz Forderungen der Initiative Innenhofgrün
der Bauflucht in den Innenhof Alten Nussbaum im Bebauungsplan als erhaltenswert kennzeichnen Ein großkroniger Baum pro 500 m² Bauplatzfläche (statt pro 1000 m²) Dickere Vegetationsschicht auf Tiefgaragendächern, damit Bäume darauf wachsen können Baumbestand auf Nachbargrundstücken bei Bauarbeiten schützen (grün markierte Bäume waren gefährdet) Mehr Schutz für wertvolle alte Bausubstanz Keine politische Intervention, keine willkürlichen Ausnahmen bewilligen Forderungen der Initiative Innenhofgrün
Bauflucht in den Innenhof Alten Nussbaum im Bebauungsplan als erhaltenswert kennzeichnen Ein großkroniger Baum pro 500 m² Bauplatzfläche (statt pro 1000 m²) Dickere Vegetationsschicht auf Tiefgaragendächern, damit Bäume darauf wachsen können Baumbestand auf Nachbargrundstücken bei Bauarbeiten schützen (grün markierte Bäume waren gefährdet) Mehr Schutz für wertvolle alte Bausubstanz Keine politische Intervention, keine willkürlichen Ausnahmen bewilligen Forderungen der Initiative Innenhofgrün
für dieses Grundstück Wurde vor Jahren bei TG-Errichtung von Grundstückseigentümerin ÄK ausgespart auf Nachbargrundstück: zweigeschoßige Tiefgarage mit Autolift geplant, mehr Parkplätze als vorgeschrieben Ausgangssituation
Nachbarn Stellungnahme des Architekten: "Die Erhaltung der Linde ist jedoch nicht möglich. Die Standfestigkeit der Linde konnte nicht gewährleistet werden." Gutachten mit demselben Inhalt Umplanung der Tiefgarage außer Diskussion (vgl. Birke) Stellungnahme Bauverfahrensleiter: „Wenn das Prädikat erhaltenswert nur zu Protesten führt, lassen wir es in Zukunft einfach weg!“ Warum wurde die Linde trotzdem gefällt?
wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Dinghoferstr. 3 (August 2014) Bauwerber: Euroreal Immobilien GmbH Baumschutz bei Bauvorhaben Birke Mozartstraße 31 Eigentümer: Reiter Fällung wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Mozartstr. 33 (Juli 2013) Bauwerber: Ärztekammer OÖ Berufung im Bauverfahren erfolglos Nussbaum Fadingerstraße 17 Eigentümer: Evang. Kirche OÖ Bebauungsplanänderung: Zubau bedroht „erhaltens- werten Baum“ BPL-Änderung verhindert: Anrainersolidarisierung, Medienkampagne und Vorlage von Unterschriften am Magistrat Bauvorhaben der Evang. Kirche bis dato noch nicht umgesetzt Zusammenfassung der Fallbeispiele
wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Dinghoferstr. 3 (August 2014) Bauwerber: Euroreal Immobilien GmbH Keine Berufung im Bauverfahren Medienkampagne und Unterschriftensammlung erfolglos Baumschutz bei Bauvorhaben Birke Mozartstraße 31 Eigentümer: Reiter Fällung wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Mozartstr. 33 (Juli 2013) Bauwerber: Ärztekammer OÖ Berufung im Bauverfahren erfolglos Nussbaum Fadingerstraße 17 Eigentümer: Evang. Kirche OÖ Bebauungsplanänderung: Zubau bedroht „erhaltens- werten Baum“ BPL-Änderung verhindert: Anrainersolidarisierung, Medienkampagne und Vorlage von Unterschriften am Magistrat Bauvorhaben der Evang. Kirche bis dato noch nicht umgesetzt Zusammenfassung der Fallbeispiele
wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Dinghoferstr. 3 (August 2014) Bauwerber: Euroreal Immobilien GmbH Keine Berufung im Bauverfahren Medienkampagne und Unterschriftensammlung erfolglos Baumschutz bei Bauvorhaben Birke Mozartstraße 31 Eigentümer: Reiter Fällung wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Mozartstr. 33 (Juli 2013) Bauwerber: Ärztekammer OÖ Berufung im Bauverfahren erfolglos Nussbaum Fadingerstraße 17 Eigentümer: Evang. Kirche OÖ Bebauungsplanänderung: Zubau bedroht „erhaltens- werten Baum“ BPL-Änderung verhindert: Anrainersolidarisierung, Medienkampagne und Vorlage von Unterschriften am Magistrat Bauvorhaben der Evang. Kirche bis dato noch nicht umgesetzt Zusammenfassung der Fallbeispiele
wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Dinghoferstr. 3 (August 2014) Bauwerber: Euroreal Immobilien GmbH Keine Berufung im Bauverfahren Medienkampagne und Unterschriftensammlung erfolglos Baumschutz bei Bauvorhaben Birke Mozartstraße 31 Eigentümer: Reiter Fällung wg. Tiefgaragenbau am Nachbargrundstück Mozartstr. 33 (Juli 2013) Bauwerber: Ärztekammer OÖ Berufung im Bauverfahren erfolglos Nussbaum Fadingerstraße 17 Eigentümer: Evang. Kirche OÖ Bebauungsplanänderung: Zubau bedroht „erhaltens- werten Baum“ BPL-Änderung verhindert: Anrainersolidarisierung, Medienkampagne und Vorlage von Unterschriften am Magistrat Bauvorhaben der Evang. Kirche bis dato noch nicht umgesetzt Zusammenfassung der Fallbeispiele
Prozesse unbedingt nutzen Aber: Rechtsweg alleine ist nicht erfolgversprechend Solidarisierung der Betroffenen kann Bäume erhalten helfen Bauamt auf Seite der Bauwerber: Rechtsgrundlagen werden für Bauvorhaben von großen Bauwerbern zurecht gebogen Manuduktionspflicht für Anrainer im Bauverfahren vernachlässigt Für Baumschutz keine Hinzuziehung anderer Magistratsabteilungen Rechtlicher Rahmenbedingungen sind selbst Juristen tw. unbekannt, uneindeutig geregelt bzw. individuelle Verhandlungssache! Wertigkeit eines großen Baumes, eines gewachsenen Ökosystems gering, Stadtverdichtung bzw. -entwicklung wird höher bewertet Fällungen abseits von Bauvorhaben unterliegen gar keinen rechlichen Regelungen! Bilanz
Einzelbäume Baumgruppen, Alleen, Parks Höhlen, Felsbildungen, Schluchten Quellen Gründe für Unterschutzstellung wissenschaftliche, historische, kulturelle Bedeutung Eigenart, Schönheit, Seltenheit besonderes Gepräge für das Landschaftsbild Zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Land und Eigentümer Eingriffe nur nach Bewilligung Rechtsgrundlage
OÖ Keine Unterschutzstellung gegen den Willen des Eigentümers Mindestanforderung 4 m Stammumfang Inhalt der zivilrechtlichen Vereinbarung: Land übernimmt tw. Kosten Finanzielle Beteiligung des Eigentümers wird angestrebt Land koordiniert Kontrolle und Pflege Vorteil für Eigentümer bzgl. Haftung Derzeit ca. 550 Naturdenkmale in OÖ, davon 40 in Linz Landesweite Neuzugänge pro Jahr Heute ca. 5 Denkmale pro Jahr Früher bis zu 30 Denkmale ("Jeder Gemeinde ihr Naturdenkmal") Unterschutzstellung, Dank für Informationen an Siegfried Kapl (Land OÖ)
Verordnung anstatt Randbestimmung in anderen Gesetzen/Verordnungen Beschränkung des Eigentumsrechts (vgl. Tierschutzgesetz) Grundzüge: Fällung von (großen) Bäumen a priori verboten anstatt erlaubt Eingriffe müssen beantragt werden (vgl. Naturdenkmal) Bei genehmigter Fällung: Nachpflanzung Gibt es in OÖ als Rechtsgrundlage nicht
an Grundstücksgrenzen Warum gilt die Eigentumseinschränkung aus dem Titel „erhaltenswerter Baum“ nur für Baumhalter, nicht aber für Nachbarn? Warum wird die Nichteinhaltung dieser Verordnung nicht sanktioniert? Lässt sich die ÖNORM L 1121 (Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) rechtlich im BPL verankern, zumindest für „erhaltenswerte Bäume“ oder Bäume auf Nachbargrundstücken? Wie sinnvoll sind verpflichtende Tiefgaragen in der Innenstadt, wenn deren Errichtung Bäume gefährdet? Gibt es alternative Modelle (zB unantastbare Kernzonen von gewachsenem Boden in Hauserblöcken)? Warum wird das Stadtgartenamt nicht an Baubewilligungsverfahren beteiligt? Alternative Finanzierungsmodelle für kommunalen Baumschutz (vgl. Naturdenkmale)? Was spricht gegen ein Baumschutzgesetz, gibt es dazu überhaupt Alternativen?