vor 18:00 Uhr da waren, dürfen noch wählen Die Öffentlichkeit darf nie, auch nicht vorübergehend, ausgeschlossen werden! Gegen 17:00 Uhr Rückmeldung, ob mindestens 30 Wähler 18:00 Uhr Ende der Wahlzeit Zur Ergebnisermittlung müssen alle Mitglieder anwesend sein! Mindestens 5