Rechnung 30.000€ Brutto (Steuern und Krankenversicherung werden vom Arbeitgeber abgeführt) +19.500€ Umsatz im Nebengewerbe (Krankenversicherung muss selbst abgeführt werden) = 49.500€ (Beitragsbemessungsgrenze) 10.500€ (Umsatz im Nebengewerbe) liegen über der Beitragsbemessungsgrenze und werden nicht für die Krankenversicherung veranlagt! x 15,5% [14,6% (Beitragssatz) + 0,9% (eventueller Zuschlag)] 3022,50€ Krankenversicherungsbeitrag
Grundsätzlich keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebengewerbe Wann bist du Rentenversicherungspflichtig? Wenn du einen Auftraggeber hast oder 5/6 deiner Einnahmen von deinem Auftraggeber beziehst Wie hoch ist die Rentenversicherung? 18,7% der erzielten Einnahmen aus dem Nebengewerbe
des Wochenpensums darf nicht überschritten werden! Kein Einsatz behördlicher Mittel! Tätigkeit darf nicht im Konflikt mit der Behörde stehen! Einnahmen dürfen Haupterwerb nicht übersteigen!