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Nebengewerbe anmelden – was du unbedingt wissen solltest!

Nebengewerbe anmelden – was du unbedingt wissen solltest!

In dieser Präsentation erkläre ich den Unterschied zwischen einem dem Haupt- und Nebengewerbe.

einfachStartup

June 17, 2015
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Transcript

  1. Nebengewerbe Hauptgewerbe <18 Std. / Woche >18 Std. / Woche

    WAS FÜR EIN GEWERBE MELDE ICH AN? Darf Haupterwerb wirtschaftlich und zeitlich nicht übersteigen (Krankenversicherungsbeiträge nicht vergessen!)
  2. BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE KRANKENVERSICHERUNG Beitragssatz 14,6% (+ eventueller Zuschlag bis 0,9%) Wenn

    du über der Beitragsbemessungsgrenze (49.500€) liegst oder freiwillig gesetzlich versichert bist dann keine Krankenversicherunsbeiträge
  3. BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE KRANKENVERSICHERUNG BEISPIEL Verdienst Hauptjob: 30.000€ Brutto Umsatz Nebengewerbe: 30.000€

    Rechnung 30.000€ Brutto (Steuern und Krankenversicherung werden vom Arbeitgeber abgeführt) +19.500€ Umsatz im Nebengewerbe (Krankenversicherung muss selbst abgeführt werden) = 49.500€ (Beitragsbemessungsgrenze) 10.500€ (Umsatz im Nebengewerbe) liegen über der Beitragsbemessungsgrenze und werden nicht für die Krankenversicherung veranlagt! x 15,5% [14,6% (Beitragssatz) + 0,9% (eventueller Zuschlag)] 3022,50€ Krankenversicherungsbeitrag
  4. BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE RENTENVERSICHERUNG Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze? Bei ca. 70.000€

    Grundsätzlich keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebengewerbe Wann bist du Rentenversicherungspflichtig? Wenn du einen Auftraggeber hast oder 5/6 deiner Einnahmen von deinem Auftraggeber beziehst Wie hoch ist die Rentenversicherung? 18,7% der erzielten Einnahmen aus dem Nebengewerbe
  5. WEN MUSS ICH INFORMIEREN? In Deutschland steht es jedem frei

    sich mit einem Nebenerwerbe selbstständig zu machen. Grundsätzlich müssen einige Dinge beachtet werden…
  6. NEBENGEWERBE ALS ARBEITNEHMER Sieh dir deinen Arbeitsvertrag genau an und

    hole dir von deinem Arbeitgeber eine Genehmigung.
  7. NEBENGEWERBE ALS BEAMTER Nebengewerbe ist meldepflichtig gegenüber dem Dienstherrn! 1/5

    des Wochenpensums darf nicht überschritten werden! Kein Einsatz behördlicher Mittel! Tätigkeit darf nicht im Konflikt mit der Behörde stehen! Einnahmen dürfen Haupterwerb nicht übersteigen!