erstellen Haus mit Subunternehmer Problem: Ihre Rügefrist und Verjährung beginnen mit Abnahme Bauwerk Rügefrist hinsichtlich der Arbeiten der Subunternehmer beginnen mit dem Abschluss derer Arbeiten, welcher nicht unbedingt mit der Abnahme des Bauwerks zusammenfällt. Verjährung beginnt jedoch mit Abnahme Bauwerk. Es kann sein, dass bei der zweijährigen Abnahme, wenn sie spät erfolgt, einzelne Rügefristen gegenüber den Subunternehmern schon abgelaufen sind 2 Jahres Abnahme Lösung: Der Beginn von Rügefrist und Verjährung sollte vertraglich auf die Abnahme des Bauwerks vereinbart werden.