Upgrade to Pro — share decks privately, control downloads, hide ads and more …

Gefahrgut allgemein

Sponsored · Your Podcast. Everywhere. Effortlessly. Share. Educate. Inspire. Entertain. You do you. We'll handle the rest. →

Gefahrgut allgemein

Einführung / Philosophie / Vorschriften

Avatar for Gefahrgut Trainer Online

Gefahrgut Trainer Online

July 01, 2014

More Decks by Gefahrgut Trainer Online

Other Decks in Education

Transcript

  1. letztes Update: 21.03.2014 Veranstalter: Sieglinde Eisterer – TUGIS Gefahrguttransport -

    Reyerg. 5/1/9, 2700 Wr. Neustadt - Hauptstraße 27, 2722 Weikersdorf Tel. +43(0)650 4500100 Fax +43 (0)1 81749551718 Email: [email protected] Internet: http://www.gefahrgut.other-sight.com, www.gefahrgut-online-center.at www.gefahrgutzentrum.wordpress.com Herzlich Willkommen!
  2. Einführung: Gefahrguttransporte Gefahrgutvorschriften - warum? – Sinn und Ziele der

    Gefahrgutvorschriften Sichere un- und zwischenfallfreie Beförderung der Gefahrgüter - zum Schutz der mit den Gefahrgut befassten Personen (Lenker, Verpacker, Verlader etc.) - zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer - zum Schutz von Mensch & allen Lebewesen - zum Schutz unserer Umwelt
  3. – Information /Schulung über Art, Gefährlichkeit, Menge der zu befördernden

    Stoffe, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen, richtiges Handhaben & Verhalten, über die Art und Besonderheit der Beförderung, die Art der Verkehrsträger, über die gesetzlichen Vorschriften und Auflagen – Kommunikation mit allen am Gefahrguttransport beteiligten Personen, Gremien, Gesetzgebern, Kontrollorganen etc. – Kontrolle der richtigen Vorgangsweise & ggf. Evaluierung der Vorgangsweise Einführung: Gefahrguttransporte Gefahrgutvorschriften - wie? - Information – Kommunikation - Kontrolle
  4.  Brandgefahr  Umweltgefahr  Vergiftungsgefahr  Verätzungsgefahr  Erfrierungen

     Explosionsgefahr  Strahlengefahr  Menschliches Versagen
  5. Einführung: Gefahrguttransporte Gefahrgüter im täglichen Leben • Heizöl und -gas

    • Kraftstoffe zum Autofahren • Chlor zum Desinfizieren • Laugen zum Abbeizen • Lösungsmittel für Farben • Mineraldünger für Gärten • Pestizide für Landwirtschaft • Organische Peroxide zum Kleben • Pressluft in Notarztwagen • Radiopharmaka für die Medizin Beförderungsaufkommen (Stand: 2002) - Deutschland • Straßengüterverkehr etwa 153 Millionen Tonnen • Seeschiffsverkehr etwa 67 Millionen Tonnen • Binnenschiffsverkehr etwa 51 Millionen Tonnen • Eisenbahnverkehr etwa 48 Millionen Tonnen • Luftverkehr etwa 130 Tausend Tonnen Straßengüterverkehr Binnenschiffsverkehr Seeschiffsverkehr Eisenbahnverkehr < 0,1% Luftverkehr
  6. Staaten Kontrollen Nicht Vorschriftgemäß AT 7.580 36,00 % BE 4.133

    39,90 % BG 27.996 23,15 % CZ 7.691 5,60 % DE 86.225 20,18 % DK 646 52,79 % FI 3.025 33,92 % HU 25.995 4,30 % IE 731 44,60 % PL 39.057 2,96 % SK 300 0,67 %
  7. 2007 2008 2009 2010 Kontrollen 7.578 6.883 9.824 10.220 Vorschrifts-

    widrig 2.728 2.457 3.044 2.935 Unterbrechung der Beförderung 1.517 999 954 1.143
  8. Gefahrgutunfall 1984 - Salpetersäure Nürnberg 1984 – Unfall beim Beladen

    • Salpetersäure reagierte mit dem Tankwerkstoff • Tank wurde zerfressen
  9. Gefahrgutunfall Schiene - 2002 Bad Münder 2002 – Zusammenstoß von

    2 Güterzügen Verletzung von Personen durch Brandgase
  10. Gefahrgutunfall Seefracht – 1989 - Epichlorhydrin MS OOSTZEE 1989 -

    Mangelnde Ladungssicherung - Unvorhergesehener Seegang - Verrutschen der Ladung - Fässer wurden zerdrückt - Stoff: Epichlorhydrin, UN 2023 - Schwierige Bergung
  11. Gefahrgutunfall 17.01.2009 Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeidirektion Landau und der Feuerwehr

    Südliche Weinstraße, 17.01.2009 Venningen – Rund 300.000 Euro Sachschaden verursachte ein in Richtung Ludwigshafen fahrender Tanklastwagen um 8 Uhr auf der Bundesautobahn 65 bei einem Verkehrsunfall. Der Fahrer kam auf den Seitenstreifen; beim Gegenlenken übersteuere er vermutlich den LKW, der danach ausbrach und mit der Mittelleitplanke kollidierte. Hierbei zog sich der Fahrer des LKWs leichte Verletzungen zu.
  12. Gefahrgutunfall 02.07.2009 - Ammoniak Gefahrgutunfall Einsatznummer: 10/2009 Datum: 02.07.2009 Uhrzeit:

    12:47 Uhr Alarmiert durch: Polizei Forchheim Einsatzort: Eggolsheim - Büg Einsatzart: Gefahrgutunfall - Ammoniak läuft aus Einsatzdauer: 2 h Eingesetzte Fahrzeuge: MZF, TLF, L
  13. Gefahrgutunfall 02.09.2010 - Lösungsmittelgemisch Am 02.09.2010, ereignete sich gegen 14.10

    Uhr auf der Autobahn 1 zwischen den Anschlußstellen Vechta und Lohne/Dinklage in Richtung Osnabrück in der Gemarkung Lohne ein folgenschwerer Verkehrsunfall bei dem zwei Personen lebensgefährlich verletzt wurden und erhebliche Mengen Gefahrgut ausgetreten sind. Ladung, ca. 18000 Liter flüssiges Gefahrgut (Lösungsmittelgemisch) lief aus , beide Fahrzeugführer wurden durch den Unfall so schwer verletzt; Gesamtschaden dürfte nach Schätzung der Polizei bei etwa 150.000 Euro;
  14. Gefahrgutunfall 08.06.2010 – Desinfektions- und Schmiermittel Am 08. Juni 2010

    kippte ein Gefahrgut-Lkw im Baustellenbereich der A3 um, Ein Teil der als Gefahrgut gekennzeichneten Ladung und der Kraftstoff des LKW ergossen sich über die Fahrbahn. Bei der beschädigten Ladung handelte es sich überwiegend um Desinfektions- und Schmiermittel in Behältern bis zu 1000 l Inhalt. Insgesamt sind ca. 3000 l der Flüssigkeiten ausgelaufen und haben alle vier Fahrspuren in eine Rutschbahn verwandelt. Etwa die gleiche Menge der Ladung konnte unbeschädigt geborgen werden. Fahrer verletzt, Helfer bei der Bergung „verätzt“
  15. Gefahrgutunfall 06.06.2010 – Farbe Ein Lkw-Fahrer (37) aus Litauen hatte

    laut Polizei übersehen, dass der Fahrer (61) des Sattelzugs vor ihm bremste und war aufgefahren. Durch die Wucht des Aufpralls verrutschte im Auflieger des Litauers die nicht verzurrte, gefährliche Ladung, rund 19 Tonnen Farbe. Von Holzlack spricht die Polizei, die Feuerwehr von Fahrbahnmarkierungsfarbe. Jedenfalls platzten mehrere Dosen, so dass eine größere Menge der leicht entzündlichen Farbe auslief. Diese verteilte sich auf der Fahrbahn und konnte nur durch stundenlangen Einsatz von Spezialreiniger und Spezialfahrzeugen entfernt werden.
  16. Gefahrgutunfall 26.07.2012 - Altbatterien Am Donnerstag, 26.07.2012, gegen 11.45 Uhr,

    ereignete sich auf der B 312 am Ortseingang Ringschnait ein Verkehrsunfall, bei dem ein mit Altbatterien beladener LKW beteiligt war. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei musste der Fahrer Lastwagens aus Richtung Ochsenhausen kommend im Bereich einer scharfen, unübersichtlichen Kurve wegen eines vor ihm anhaltenden PKW verkehrsbedingt abbremsen. Hierbei verrutschte die instabile, aus Fahrzeugbatterien bestehende Ladung und ein Großteil fiel samt Transportbehältnissen auf die Bundesstraße. Dadurch trat eine unbestimmte Menge Batteriesäure aus. Es entwickelte sich eine Gaswolke, die witterungsbedingt schnell in die Höhe abzog.
  17. Gefahrgutunfall 2013-01-26 Am 26.01.13 wurde die Feuerwehr Alland um 04:18

    Uhr zu einen Verkehrsunfall auf die A21 gerufen. Was am Anfang nur nach einem Auffahrunfall mit 2 LKW´s aussah, entwickelte sich beinahe in ein Horrorszenario. Nach Rücksprache mit der Autobahnpolizei Alland handelte es sich bei einem der beiden Fahrzeuge um einen Gefahrenguttransporter. Bei der Kontrolle des Unfallfahrzeuges stellte sich heraus, dass es sich um ätzende und brandgefährliche Flüssigkeiten handelte, die extrem leicht entzündbar sind und mit Berührung von Wasser eine chemische Reaktion hervorruft. Sofort wurde von seitens der Autobahnpolizei Alland eine Totalsperre in Fahrtrichtung Wien veranlasst und die Feuerwehren Klausen-Leopoldsdorf und Hirtenberg (zuständiger Schadstoffzug) zur Unterstützung nachalarmiert. Ebenfalls wurde der Bezirkssachbearbeiter für Schadstoffe Marcus Schwarz über diese Umstände informiert welcher wenig später auch an der Unfallstelle eintraf und dem Einsatzleiter beratend zur Seite stand. Aufgrund der extrem hohen Gefährlichkeit der Ladung wurde die Unfallstelle großräumig abgesperrt und ein doppelter Brandschutz aufgebaut. Die Erkundung erfolgte durch die Feuerwehr Hirtenberg mit Spezialanzügen welche die Ladung dann als Phosphorsäure identifizierte. Weiters wurde festgestellt dass ein 1000 l Behälter durch andere Ladegüter beschädigt und eingedrückt wurde, allerdings keine Flüssigkeiten ausgetreten sind. Auch wurde die Feuerwehr Tribuswinkel mit der Wärmebildkamera angefordert um etwaige Erwärmungen der Behälter feststellen zu können. …
  18. www.gefahrgut.other-sight.com 24 ADR Gefahrgutransport Straße (international) RID Gefahrguttransport Schiene (international)

    IMDG Code Gefahrguttransport per Seefracht (international) ADN (ADNR) Gefahrguttransport auf Binnenwasserstraßen (international)
  19. www.gefahrgut.other-sight.com 25 IATA DGR (ICAO TI) GeGefahr Gefahrguttransport per Luftfracht

    (international) EU- Richtlinien Gefahrguttransports- rechtsbasis für die EU (international) Beförderungs- vorschrift Post Gefahrguttransport per Post (national) GGBG GGBV Gefahrguttransport für alle Verkehrsträger – Österreich (national)
  20.  ADR 2013 – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung

    gefährlicher Güter auf der Straße (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) - Straße (alle 2 Jahre) – 48 Vertragsstaaten (Europa + Unterzeichnende Staaten) gültig ab 01.01.2013 mit genereller Übergangsfrist bis 30.06.2013 (diesmal auch viele unterschiedliche Übergangsfristen für einzelne Bestimmungen)  ADR Vertragsstaaten (Stand Mai 2012): Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Weißrussland (Belarus), Zypern 26 www.gefahrgut.other-sight.com
  21.  RID 2013 – Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher

    Güter (Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses) - Schiene (alle 2 Jahre) – 48 Vertragsparteien (Europa und Unterzeichnende Staaten) gültig ab 01.01.2013 mit genereller Übergangsfrist bis 30.06.2013 (andere Übergangsfristen für einzelne Bestimmungen)  RID Vertragsstaaten (Stand Mai 2012): Albanien, Algerien, Armenien, Belgien, Bosnien/Herzegovina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irak (a), Iran, Irland, Italien, Jordanien (b), Kroatien, Lettland, Libanon (a), Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Syrien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Ukraine, Vereinigtes Königreich.  (a) Mitgliedschaft ruht, (b) assoziierte Mitgliedschaft 27 www.gefahrgut.other-sight.com
  22.  IATA DGR – International Air Transport Association Dangerous Goods

    Regulations (Gefahrguttransport Leitfaden der Luftfahrtgesellschaften)- 55. Ausgabe – Luftfracht (jedes Jahr) weltweit auf allen Fluglinien die IATA Mitglieder sind,  Gültig ab 01.01.2014 (55. Ausgabe) – enthält nur ganz wenige Übergangsbestimmungen (z.B. Größe der UN auf Versandstücken)  Änderungen auch während des Jahres als Addendi möglich  enthält die rechtlich verbindlichen ICAO TI = International Civil Aviation Organization Technical Instructions 28 www.gefahrgut.other-sight.com
  23.  Imdg Code - Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher

    Güter mit Seeschiffen (International Maritime Dangerous Goods Code)- letztes Amdt. 36-12 - wird durch SOLAS eingesetzt – Seefracht (alle 2 Jahre) – unterzeichnende Staaten des SOLAS Übereinkommens - Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (Internation Convention für Safety of Life at Sea) - weltweit – ab 01.01.2013 Amdt 36-12 freiwillig, ab 01.01.2014 verbindlich (nur wenige Übergangsfristen für ein paar einzelne Bestimmungen) 29 www.gefahrgut.other-sight.com
  24.  ADN 2013 – Internationales Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher

    Güter auf Binnenwasserstraßen (Accord européen relativ au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure) - Binnenschifffahrt (alle 2 Jahre) – 17 Vertragsstaaten gültig ab 01.01.2013 mit genereller Übergangsfrist bis 30.06.2013 (andere Übergangsfristen für einzelne Bestimmungen)  ADN Vertragsstaaten (Stand Jänner 2012):  Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Moldawien, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Russische Föderation, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn. 30 www.gefahrgut.other-sight.com
  25. Einführung, Internationale Zusammenhänge Beförderung gefährlicher Güter – Internationale Transportvorschriften ICAO

    TI / IATA DGR: Luftfracht Imdg Code: Seefracht ADNR: Binnenschifffahrt Rhein – gestorben – nur mehr ADN ADN: Binnenschifffahrt ADR: Straßentransport RID: Schienentransport
  26. Sachbereich 1 – Einführung alle Verkehrsträger/EU EU-Instrumente Verordnung  verbindlicher

    Rechtsakt Richtlinie  Zielrichtung muss umgesetzt werden Entscheidungen  Einzelfall wird geregelt Empfehlung  unverbindlich
  27. Einführung alle Verkehrsträger/EU EG-Richtlinien u. Verordnungen • EU Binnenland Richtlinie

    RL 2008/68/EG vom 24.09.2008 idF Abl. Nr. L 13 S 64 vom 18.01.2011 • EU Richtlinie über die Kontrolle von Gefahrguttransporten RL 95/50/EG vom 06.10.1995 idF Abl. Nr. L 162 S. 11 vom 21.06.2008 • Druckgeräterichtlinie • VOC-Richtlinie • Sicherheitsdatenblatt-Richtlinien • Richtlinien, die GHS in der EU einsetzen • EU-Reach-Verordnung EU Richtlinien werden durch den jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt, EU Verordnungen sind für die Staaten verbindlich.
  28. Weitere Rechtsvorschriften – national – in denen weiterführende Informationen zum

    Gefahrgut zu finden sind • Chemikalienrecht (ChemG, ChemV, ChemG-Anmeldeverordnung Giftliste-Verordnung, Reach-Verordnung etc.) • GHS (Global Harmonised System of classification and labelling of Chemicals) = weltweit vereinheitlichtes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und deren Sicherheitsdatenblättern • Kraftfahrgesetz 1960 • Straßenverkehrsordnung 1967 • Tunnelverordnung • Abfallwirtschaftsgesetz • Abfallnachweisverordnung • Containersicherheitsgesetz • Verordnung über Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten • Verordnung Lagerung Druckgaspackungen • Schieß- und Sprengmittelgesetz • Schieß- und Sprengmittelverordnung • Strahlenschutzgesetz u. –verordnung • Unternehmerstrafrecht • Diverse Normen, auf die in den Gefahrguttransportvorschriften verwiesen wird
  29. ADR - Straße/Aufbau und Systematik ADR – Aufbau aus 9

    Teilen: Teil 1 Allgemeine Vorschriften Teil 2 Klassifizierung Teil 3 Gefahrgutverzeichnis/Sondervorschriften Freigestellte Mengen/Begrenzte Mengen Teil 4 Verpackungen/IBC/Großverpackungen/Tanks Teil 5 Versand Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften Teil 7 Beförderung/Be- und Entladung Teil 8 Fahrzeugbesatzung/Ausrüstung/Betrieb/ Dokumentation/Tunnels Teil 9 Bau und Zulassung Fahrzeuge Anlage A
  30. RID – Schiene/Aufbau und Systematik RID-Aufbau Teil 1 Allgemeines Teil

    2 Klassifizierung Teil 3 Gefahrgutverzeichnis/Sondervorschriften freigestellte Mengen/begrenzte Mengen Teil 4 Verpackungen/IBC/Großverpackungen/Tanks Teil 5 Versand Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften Teil 7 Beförderung/Be- und Entladung/Handhabung Besonderheiten RID: Kapitel 1.3 Ausbildung Personal Kapitel 1.11 Notfallpläne Kapitel 3.2 Tabelle B alphabetisches Stoffverzeichnis Kapitel 7.6 Expressgut Kapitel 7.7 Reisegepäck
  31. ADN – Binnenschiff/Aufbau und Systematik ADN - Aufbau ... in

    9 Teilen: 1 Allgemeines 2 Klassifizierung 3 Stoffliste 4 Umschließungen (Verweis) 5 Versand 6 Prüfvorschriften (Verweis) 7 Betriebsvorschriften 8 Schiffsbesatzung 9 Bau und Zulassung
  32. Imdg Code – Seeschiff/Aufbau und Systematik IMDG Code – Aufbau

    (36-12) Teil 1 Allg. Vorschriften, Begriffsbestimmungen, Schulung Teil 2 Klassifizierung Teil 3 Gefahrgutliste/SV/begrenzte u. freigestellte Menge Teil 4 Verpackungen/IBCs/Großverpackungen/Tanks Teil 5 Versand Teil 6 Bau und Prüfung von - Verpackungen - IBC - Großverpackungen - ortsbeweglichen Tanks - Straßentankfahrzeugen Anhang A N.A.G.-Positionen Teil 7 Beförderung Anhang B Glossar Index Alphabetisches Verzeichnis
  33. IATA DGR – Flugzeug/Aufbau und Systematik IATA DGR – Aufbau

    55. Ausgabe (2014) Abschnitt 1 Anwendung der Vorschriften Abschnitt 2 Begrenzungen Abschnitt 3 Klassifizierung Abschnitt 4 Identifizierung Abschnitt 5 Verpacken Abschnitt 6 Verpackungsspezifikationen und Prüfverfahren Anhang A – H div. Verzeichnisse Abschnitt 8 Dokumentation Abschnitt 7 Markierungen und Kennzeichnungen Abschnitt 9 Abfertigung Abschnitt 10 Radioaktive Stoffe Erstellung, Vorwort, Einführung
  34. ADR/RID/ADN/Imdg Code/IATA DGR – Aufbau und Systematik Gliederung von ADR/RID/ADNR/IMDG

    Code/IATA DGR Anwendbarkeit anderer Vorschriften Allgemeines Die Einfuhr gefährlicher Güter in das Gebiet eines Mitgliedstaates kann Vorschriften oder Verboten unterliegen, die aus anderen Gründen als denen der Sicherheit während der Beförderung erlassen wurden. Diese Vorschriften oder Verbote sind in entsprechender Weise bekannt zu geben. Für Beförderungen im Sinne von Artikel 3 § 3 des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) sind neben den Bestimmungen des RID auch die besonderen staatlichen oder zwischen- staatlichen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße oder auf Wasserwegen zu beachten, soweit diese nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des RID stehen. Aufbau Das RID ist in sieben Teile gegliedert; jeder Teil ist in Kapitel und jedes Kapitel in Abschnitte und Unterabschnitte unterteilt (siehe Inhaltsverzeichnis). Teil 1 Allgemeine Vorschriften Kapitel 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 1.1.1 1.1.4 1.1.4.1 1.1.4.1.1 1.1.4.1.2 Teil Kapitel Abschnitt Abschnitt Unterabschnitt Absatz