Tätigkeiten auftragen und über deren Arbeitsprodukt (weitgehend) willkürlich bestimmen. Zweck der Tätigkeits-Organisation: Befriedigung der Bedürfnisse der herrschenden Person. Einschub zur Gesellschaftlichkeit (exemplarisch und verkürzt)
Unternehmen, die Profit machen müssen. Es sind Dinge verfügbar (Waren), welche willkürlicher Entscheidungsgewalt konkreter Akteure unterliegen (Eigentum)
sind Dinge verfügbar (Waren), welche willkürlicher Entscheidungsgewalt konkreter Akteure unterliegen (Eigentum) Wer von Waren anderer abhängig ist und selbst nichts zu veräußern hat, muss sich in Unternehmen einbringen, um durch Lohn/Gehalt Waren erlangen zu können. Einschub zur Gesellschaftlichkeit (exemplarisch und verkürzt)
sind Dinge verfügbar (Waren), welche willkürlicher Entscheidungsgewalt konkreter Akteure unterliegen (Eigentum) Wer von Waren anderer abhängig ist und selbst nichts zu veräußern hat, muss sich in Unternehmen einbringen, um durch Lohn/Gehalt Waren erlangen zu können. Zweck der Tätigkeits-Organisation: Unternehmensprofit. Einschub zur Gesellschaftlichkeit (exemplarisch und verkürzt)
dessen Verwendung untereinander geregelt werden muss. Tätigkeiten zur Erweiterung und Erhaltung des Gemeinsamen sowie zur Regelung und Koordination der gemeinsamen Kooperation müssen alle Betroffenen untereinander aufteilen. Einschub zur Gesellschaftlichkeit (exemplarisch und verkürzt)
dessen Verwendung untereinander geregelt werden muss. Tätigkeiten zur Erweiterung und Erhaltung des Gemeinsamen sowie zur Regelung und Koordination der gemeinsamen Kooperation müssen alle Betroffenen untereinander aufteilen. Zweck der Tätigkeits-Organisation: Befriedigung der Bedürfnisse derjenigen, deren Gemeinsames die Dinge sind. Einschub zur Gesellschaftlichkeit (exemplarisch und verkürzt)