Hegel über die Pathologien sozialer Freiheit Titus Stahl Institut für Philosophie der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt a. M. Freiheit. Liberté. Freedom. Internationaler Hegelkongress 2011 22.-25. Juni 2011, Rathaus Stuttgart Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
von Hegel: (1) Hegel übernimmt von Kant die Vorstellung von Freiheit als Autonomie. (2) Hegel erkennt jedoch, gegen Kant, dass sich auf der Basis nur individueller Subjektivität die Vorstellung der Selbstgesetzgebung als instabil erweist. (3) Hegel erweitert deshalb im Folgenden das monologische Modell Kants durch die Idee der Anerkennung und löst durch diese Erweiterung die Probleme des Kantischen Modells. Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
sowohl der Sache nach als auch hinsichtlich der Interpretation Hegels zu unterkomplex. Die Idee der Anerkennung und der sozialen Freiheit sollte für unser Denken über die Freiheit die Rolle einer Problembeschreibung, nicht einer Lösung spielen. Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
Das Regelfolgenproblem. Explizite Regeln sind nicht ausreichend, um gehaltvolle Bindung zu erklären. Faktisches Verhalten ist nicht ausreichend, um gehaltvolle Bindung zu erklären. Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
Hegel criticizes Kant on just this point. He sees Kant as having been [...] uncritical about the origin and nature of the determinateness of the contents of empirical concepts. R. Brandom: Reason in Philosophy Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
Gehalt einer Norm, die wir für uns als bindend akzeptieren können, wird durch eine kollektive Praxis der Auslegung bestimmt. Anerkennung anderer Personen als kompetente Interpreten. Handlungsintention ist dann ein sozialer Status. Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
his idea that in order to follow through on Kant's fundamental insight into the essentially normative character of mind, meaning and rationality, we need to recognize that normative statuses [...] are at base social statuses. R. Brandom: Reason in Philosophy Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
der Kraft einer normativen Festlegung: Ein Subjekt ist auf eine bestimmte Norm nur dann festgelegt, wenn es sich selbst auf diese Norm festlegt. Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
des Gehalts einer normativen Festlegung: Auf was sich ein Subjekt festlegt, kann nicht seiner eigenen Interpretation überlassen bleiben (vgl. Regelfolgenproblem). Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
my autonomy. I am only normatively bound when I have bound myself. But [...] we must be able to understand what I have done by binding myself [... as a ...] normative status whose content is not simply determined by my attitudes. The way to make sense [of this] is to have that authority administered by others. R. Brandom: Reason in Philosophy Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
Verhältnis zwischen normativer Kraft und Normgehalt ist die Quelle eines Widerspruchs der Autonomie und Ursache sozialer Pathologien. Dieser Widerspruch wird von paradigmatischen Gestalten (Verbrecher, Terrorist, Schöne Seele) repräsentiert. Unklar, ob Hegel Konzeption von Sittlichkeit diesen Widerspruch vollständig beseitigen kann. Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
Struktur von Anerkennungsbeziehungen, die dem Subjekt die Möglichkeit einräumt, bestimmte normativ bedeutungsvolle Handlungen als Äuÿerungen seines Willens gelten zu lassen, indem es sich kollektiv verwalteten Regeln unterwirft, die festlegen, dass eine Handlung als eine normative Festlegung gilt. Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
der Stipulation [...] enthält den zustande gekommenen gemeinsamen Willen, in welchem die Willkür der Gesinnung und ihrer Änderung sich aufgehoben hat. Es handelt sich deswegen nicht um die Möglichkeit, ob der andere innerlich anders gesinnt gewesen oder geworden sei, sondern ob er das Recht dazu habe. Hegel, RPh, 79 Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
Die Trennung zwischen der Autonomie hinsichtlich der Kraft und der Heteronomie hinsichtlich des Gehalts ermöglicht gar keine Autonomie. Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
und das feindliche Wesen, welches gerade dasjenige, was für sie als ihr Wesen gilt, das inhaltsleere Fürsichsein, vielmehr aufhebt [...]. Die rechtliche Persönlichkeit erfährt also, indem der ihr fremde Inhalt sich in ihr geltend macht [...] ihre Substanzlosigkeit. Hegel, PhdG Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
trennen sich; - jener als negativer des allgemeinen, Verbrechen nur insofern als ich anerkannt bin, mein Willen für allgemeinen, für Willen an sich gilt Hegel, Jenaer Philosophie des Geistes Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
[der Andere] den gemeinsamen Willen zum seienden her, und hob meinen einzelnen Willen, den nur ich anerkenne, auf; mein Wille als solcher ist mir dem allgemeinen gleich; und da er verletzt ist [...] so stelle ich dasselbe her [...] Ich begehe damit das Verbrechen. Hegel, Jenaer Philosophie des Geistes Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
der individuellen Autonomie des Subjekts gegen die Unterminierung seiner Autonomie durch die kollektive Bestimmung des Normgehalts. Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
durch Anerkennung ist also keineswegs die Lösung des Problems der Autonomie, sondern beschreibt vielmehr die soziale Form dieses Problems. Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
durch institutionalisierte Normativität, die die subjektive Selbstinterpretation der Einzelnen im Gehalt der kollektiven Interpretation ihres normativen Status referenziert. Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
Subjektivität, als die abstrakte Selbstbestimmung und reine Gewiÿheit nur ihrer selbst, verüchtigt ebenso alle Bestimmtheit des Rechts, der Picht und des Daseins in sich, als sie die urteilende Macht ist, für einen Inhalt nur aus sich zu bestimmen, was gut ist [...]. Hegel, RPh, 138 Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
Gesetz des Herzens: Der Versuch, die Autonomie der individuell-spontanen Selbstinterpretation als vorausgesetzte Basis der Anerkennung zu institutionalisieren. − → Dilemma der Institutionalisierung Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
Der Schrecken: Der Versuch, die Autonomie der kollektiven Selbstinterpretation als Basis der Anerkennung zu institutionalisieren. − → Kriterienlosigkeit − → Jede Bestimmung ist zugleich Abweichung Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
Die Schöne Seele: Die individuelle Autonomie des Gewissens wird als letzter Grund für die soziale Bestimmung des Gehalts anerkannt. − → Entweder Unmöglichkeit des Handelns oder Ironie. Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
[...] nicht nur im Sinne des Inhalts, sondern auch [...] der Form nach bestimmt. Die Bestimmtheit der Form nach ist der Zweck. [...] Der Zweck ist also objektiv zu setzen. Hegel, RPh, 8 Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt
institutioneller Gründe durch Formung der zweiten Natur. Das Problem der Autonomie kehrt auf höherer Ebene als Kritik der ethischen Form wieder. Titus Stahl Goethe-Universität Frankfurt