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Barrierefreiheit 2010

Barrierefreiheit 2010

Vortrag über Barrierefreiheit im Web.

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Wolfgang Wiese

March 22, 2010
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  1. Versuch einer Begriffsdefinition: Barrierefreiheit »Barrierefrei sind [...] technische Gebrauchsgegenstände, Systeme

    der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen [...], wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.« (§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
  2. »Barrierefrei sind [...] technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und

    visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen [...], wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.« (§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
  3. »Barrierefrei sind [...] technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und

    visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen [...], wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.« (§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
  4. »Barrierefrei sind [...] technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und

    visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen [...], wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.« (§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
  5. »Barrierefrei sind [...] technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und

    visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen [...], wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.« (§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
  6. Versuch einer Begriffsdefinition: Barrierefreiheit „Barrierefreies Webdesign zielt darauf ab, Inhalte

    und Interaktionen im Netz für (möglichst) alle Nutzergruppen und Endgeräte zugänglich zu machen“ Charlier/Radtke, Buch „Barrierefreies Webdesign“
  7. Jeder, l unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe, l unabhängig von

    der jeweiligen Methodik, l unabhängig vom Gerät,
  8. Jeder, l unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe, l unabhängig von

    der jeweiligen Methodik, l unabhängig vom Gerät, l unabhängig vom Betriebssystem,
  9. Jeder, l unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe, l unabhängig von

    der jeweiligen Methodik, l unabhängig vom Gerät, l unabhängig vom Betriebssystem, l unabhängig von der Software,
  10. Jeder, l unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe, l unabhängig von

    der jeweiligen Methodik, l unabhängig vom Gerät, l unabhängig vom Betriebssystem, l unabhängig von der Software, bekommt beim Zugriff auf • dieselbe Seite
  11. Jeder, l unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe, l unabhängig von

    der jeweiligen Methodik, l unabhängig vom Gerät, l unabhängig vom Betriebssystem, l unabhängig von der Software, bekommt beim Zugriff auf • dieselbe Seite • dieselben Inhalte.
  12. Barrierefreiheit Jeder hat die Freiheit selbst zu entscheiden, mit welchem

    Gerät, welcher Software und welchem Leseverhalten er, sie oder es unterwegs ist.
  13. „Woran erkennt man barrierefreie Internetdienste?“ „Gar nicht, das ist ja

    das schöne!“ (Projektleiter für das Onlineportal Polizei NRW, BIENE-Gewinner 2003)
  14. Stimmt. Aber billige Websites kommen viel teurer! Zeit Kosten Konzept

    Design und Umsetzung Schulung Betrieb Relaunch Konzept Design, Umsetzung Integration Schulung Betrieb Schulung geringer: Keine komplexen HTML- Strukturen mehr notwendig HTML + CSS HTML + CSS* Herkömmlicher Webauftritt Integrations- aufwand kommt hinzu Altes Konzept kann bleiben Nur CSS- Änderung notwendig Moderner oder Universeller Webauftritt Herkömmlicher, auf Barrierefreiheit nachgebesserter Webauftritt … und die meisten Agenturen verdienen nur in den ersten 3 Phasen.
  15. Stimmt. Denn wir alle können behindert sein oder werden es:

    Menschen mit „Behinderungen“: • Sehbehinderte • Motorisch Behinderte • Gehörlose • Lernbehinderte • „Gruppe 50+“ Menschen in be- sonderen Situationen: • Fachfremde • Handy- oder Handheld-Nutzer • Reisende mit Routenplaner • Andere Geräte mit Zugriff auf das Internet… Besondere Ausgabemedien: • Drucker • Projektoren • Suchmaschinen • Software- Agentensysteme
  16. Falsch. Design und Inhalt sind getrennt. Gutes Design berücksichtigt das

    Ausgabemedium … aber sendet dieselben Inhalte von derselben Seite!
  17. 100% barrierefrei geht nicht! l Webauftritte allenfalls barrierearm. l Oft

    mehr als eine Zielgruppe. Unterschiedlichen Zielgruppen haben unterschiedliche Bedürfnisse und Grundlagen. l Behebung einiger Barrieren, erzeugen Barrieren für andere.
  18. Falsch! l Gängige Screenreader unter Windows nutzen häufig Engine des

    Internet Explorers (!). l JavaScript wird interpretiert, aber nicht immer vollständig. Und teilweise fehlerhaft.
  19. l BITV (basierende auf die WCAG 1.0) l 14 Anforderungen,

    zurückführbar auf l Verständlichkeit l Bedienbarkeit l Technologie-Robustheit l Wahrnehmbarkeit http://www.barrierefreies-webdesign.de/bitv/anforderungen.html
  20. Anforderung 1 Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete

    äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.
  21. Anforderung 3 Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets (CSS) sind entsprechend

    ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.
  22. Anforderung 5 Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten

    Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.
  23. Anforderung 6 Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der

    verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.
  24. Anforderung 10 Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen

    Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.
  25. Anforderung 11 Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen

    öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z. B. die vom World Wide Web Konsortium entwickelten Technologien.
  26. Semantik l Struktur einer Webseite / Gliederung von Inhalten l

    Klassisches Aufbau: l Kopfteil l Inhalt l Fussteil l Zum Vergleich: Print-Publikation (Brief) l Briefkopf l Text l Fussnote und/oder Fusszeile
  27. Semantik l Wichtig: l Kein Layout im Code! l use

    strict; für Web: l Valides HTML (gemäß W3C)
  28. Kein „coding from the scratch“, sondern • Nachhaltige Konzeption („was,

    wenn morgen eine neue Funktion dazu kommt?“) • Nutzung standardisierter Schnittstellen
  29. WCAG 2.0 - Web Content Accessibility Guidlines 2.0 4 Prinzipien

    statt 14 Forderungen: l Wahrnehmbar l Bedienbar l Verständlich l Robust
  30. WCAG 2.0 - Web Content Accessibility Guidlines 2.0 4 Prinzipien

    statt 14 Forderungen: l Wahrnehmbar l Bedienbar l Verständlich l Robust Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
  31. WCAG 2.0 - Web Content Accessibility Guidlines 2.0 4 Prinzipien

    statt 14 Forderungen: l Wahrnehmbar l Bedienbar l Verständlich l Robust Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.
  32. WCAG 2.0 - Web Content Accessibility Guidlines 2.0 4 Prinzipien

    statt 14 Forderungen: l Wahrnehmbar l Bedienbar l Verständlich l Robust Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
  33. WCAG 2.0 - Web Content Accessibility Guidlines 2.0 4 Prinzipien

    statt 14 Forderungen: l Wahrnehmbar l Bedienbar l Verständlich l Robust Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.
  34. WCAG 2.0 - Web Content Accessibility Guidlines 2.0 Für Entwickler:

    Techniques for WCAG 2.0 http://www.w3.org/TR/WCAG20-TECHS/
  35. Quellenhinweis Dieser Vortrag enthält Teile und Zitate von Vorträgen von

    l Tomas Caspers, Vortrag „Barrierefreiheit 2.0“, WKE06 l Rainer Schlegel, Vortrag „Mythos Barrierefreiheit“, WKE06 Dieser Vortrag wurde publiziert unter der Creative Commons Lizenz http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/de/