das Nachteilausgleichsgeld für alle behinderten Menschen • in unserer Gehörlosengemeinschaft umgangssprachlich bzw. veraltet als „Gehörlosengeld“ bezeichnet 2 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
UN-BRK neben der bisherigen Sozialleistung nach SGB und BGG • als Mittel der Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX und XII) so weit wie möglich unabhängig vom Einsatz eigenen Einkommen u. Vermögen 3 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
März 2013 (Drucksache 282/12 B) auf Antrag Bayerns vom 15. Mai 2012 (Drucksache 282/12) eine Initiative zur Schaffung eines „Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung“ verabschiedet • Die Leistungen für Menschen mit Behinderung sind dann künftig nicht mehr in der Sozialhilfe, sondern in einem eigenständigen Gesetz geregelt 4 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
(auch genannt als „Gesetz zur Sozialen Teilhabe“) • Entwurf solches Gesetzes am 4. Mai 2011 vom ‚Forum behinderter Juristinnen u. Juristen (FbJJ)‘ 5 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
€ für erheblich beeinträchtigte Menschen (GdB: 1-50) • 80 € für schwer beeinträchtigte Menschen (GdB: 51-70) • 100 € für besonders schwer beeinträchtigte Menschen (GdB: 71- 99) • 120 € für schwerstbeeinträchtigte Menschen (GdB: 100) 6 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
der Mehrbedarfe: • 150 € bei einer schweren Hörschädigung • 300 € bei einer Gehörlosigkeit • 150 € bei einer schweren Sehschädigung • 600 € bei Blindheit • 900 € bei Taubblindheit 7 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
Pflegebedürftigen der Pflegestufe I • 350 € bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe II • 550 € bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III • 650 € bei Härtefall-Anerkennung (§36 [4] SGB XI) • 150 € bei Beschäftigten in einer Werkstatt (WfBM) • 150 € bei Menschen mit Lernschwierigkeiten mit Bedarf für Verständigung in leichter Sprache 8 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
Bei Anspruch auf mehrere Zusatz- beträge wird der höchste Zusatzbetrag unvermindert geleistet, die weiteren Beträge in Höhe von 50% der jeweiligen Beträge • Das Teilhabegeld insgesamt beträgt monatlich nicht mehr als 1.000,00 € 9 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
• Speziell für hörbehinderte Menschen 10 Beispiele??? Beispiele??? „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
Höhe des Teilhabegeldes für hörbehinderte Menschen (250 bis 420 € mtl.)? • Wenn ja, dann könnt ihr ruhig schlafen! 11 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
Teilhabegeld-Warenkorb klar machen (wissenschaftlich) • Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Hörbehindertenverbänden/-vereinen • Politische Bewegung (Infos, Medien, Treffs und Foren) • deutschlandweit monatliche Partys in der Stadtmitte 12 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
Partys ist der Öffentlichkeit zu sagen: • Deutsche Gebärdensprache als Wahlunterrichtsfach für Hörende in Primär- und Sekundärschulen in Anlehnung an das Prinzip der Chancengleichheit mit anderen Fremdsprachen 13 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
bunte friedliche Gebärdensprachbewegung: • Gebärdensprache als wertschätzende Sprache in der inklusiven Gesellschafft • programmatische Verwirklichung der UN-BRK (Art.21 e / Art.24 b und e / Art.30 Abs.4) • schnelle Umsetzung mit dem Bundesleistungsgesetz 14 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)