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Münchner KoFo: "Teilhabegeld für Hörbehinderte?"

spectrum11
April 16, 2013

Münchner KoFo: "Teilhabegeld für Hörbehinderte?"

Münchner KoFo am 16. April 2013 im Gehörlosenzentrum München, Lohengrinstr. 11, 81925 München
Referent: Thomas Wartenberg

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April 16, 2013
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Transcript

  1. Was ist das? • Teilhabegeld – ein neuer Begriff für

    das Nachteilausgleichsgeld für alle behinderten Menschen • in unserer Gehörlosengemeinschaft umgangssprachlich bzw. veraltet als „Gehörlosengeld“ bezeichnet 2 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
  2. Teilhabegeld • als „vorauszahlende personenzentrierte Hilfe“ zur besseren Umsetzung der

    UN-BRK neben der bisherigen Sozialleistung nach SGB und BGG • als Mittel der Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX und XII) so weit wie möglich unabhängig vom Einsatz eigenen Einkommen u. Vermögen 3 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
  3. Planung vorhanden? - I • Der Bundesrat hat am 22.

    März 2013 (Drucksache 282/12 B) auf Antrag Bayerns vom 15. Mai 2012 (Drucksache 282/12) eine Initiative zur Schaffung eines „Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung“ verabschiedet • Die Leistungen für Menschen mit Behinderung sind dann künftig nicht mehr in der Sozialhilfe, sondern in einem eigenständigen Gesetz geregelt 4 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
  4. Planung vorhanden? - II • Teilhabegeld als Teil des Bundesleistungsgesetzes

    (auch genannt als „Gesetz zur Sozialen Teilhabe“) • Entwurf solches Gesetzes am 4. Mai 2011 vom ‚Forum behinderter Juristinnen u. Juristen (FbJJ)‘ 5 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
  5. §56a Teilhabegeld - I Die Höhe des Grundbetrages: • 50

    € für erheblich beeinträchtigte Menschen (GdB: 1-50) • 80 € für schwer beeinträchtigte Menschen (GdB: 51-70) • 100 € für besonders schwer beeinträchtigte Menschen (GdB: 71- 99) • 120 € für schwerstbeeinträchtigte Menschen (GdB: 100) 6 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
  6. §56a Teilhabegeld - II Dazu die Höhe des Zusatzbetrages wegen

    der Mehrbedarfe: • 150 € bei einer schweren Hörschädigung • 300 € bei einer Gehörlosigkeit • 150 € bei einer schweren Sehschädigung • 600 € bei Blindheit • 900 € bei Taubblindheit 7 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
  7. §56a Teilhabegeld - III Weitere Zusatzbeträge-Gruppen: • 150 € bei

    Pflegebedürftigen der Pflegestufe I • 350 € bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe II • 550 € bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III • 650 € bei Härtefall-Anerkennung (§36 [4] SGB XI) • 150 € bei Beschäftigten in einer Werkstatt (WfBM) • 150 € bei Menschen mit Lernschwierigkeiten mit Bedarf für Verständigung in leichter Sprache 8 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
  8. Bedingungen • Die Grund- und Zusatzbeträge werden nebeneinander geleistet •

    Bei Anspruch auf mehrere Zusatz- beträge wird der höchste Zusatzbetrag unvermindert geleistet, die weiteren Beträge in Höhe von 50% der jeweiligen Beträge • Das Teilhabegeld insgesamt beträgt monatlich nicht mehr als 1.000,00 € 9 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
  9. Teilhabegeld wofür? • Nachteilausgleich und Mehraufwendungen im Leben behinderter Menschen

    • Speziell für hörbehinderte Menschen 10 Beispiele??? Beispiele??? „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
  10. Die Höhe des Teilhabegeldes??? • Genügt vom Entwurf her die

    Höhe des Teilhabegeldes für hörbehinderte Menschen (250 bis 420 € mtl.)? • Wenn ja, dann könnt ihr ruhig schlafen! 11 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
  11. Falls nein, dann wie??? • Taskforce und Kreativgruppen bilden •

    Teilhabegeld-Warenkorb klar machen (wissenschaftlich) • Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Hörbehindertenverbänden/-vereinen • Politische Bewegung (Infos, Medien, Treffs und Foren) • deutschlandweit monatliche Partys in der Stadtmitte 12 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
  12. Bei „Nein“ – große Demonstration! - I Sinn der monatlichen

    Partys ist der Öffentlichkeit zu sagen: • Deutsche Gebärdensprache als Wahlunterrichtsfach für Hörende in Primär- und Sekundärschulen in Anlehnung an das Prinzip der Chancengleichheit mit anderen Fremdsprachen 13 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
  13. Bei „Nein“ – große Demonstration! - II Ziel ist die

    bunte friedliche Gebärdensprachbewegung: • Gebärdensprache als wertschätzende Sprache in der inklusiven Gesellschafft • programmatische Verwirklichung der UN-BRK (Art.21 e / Art.24 b und e / Art.30 Abs.4) • schnelle Umsetzung mit dem Bundesleistungsgesetz 14 „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
  14. Bei „Nein“ – große Demonstration! - III 15 für alle

    ! „Teilhabegeld für Hörbehinderte?“ am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)