in der Verwaltung. Voraussetzung • Datensammlungen und deren Inhalte müssen bekannt sein (Metadaten). • Die Fähigkeit zur Anonymisierung muss vorhanden sein (Achtung! Verknüpfung von Daten). Rechtliche Hürden Aktuell keine. Vorteil Daten die bereits bei Mahtilde erhoben wurden, werden nicht noch einmal erhoben, da sie anonymisiert innerhalb der Verwaltung ausgetauscht werden können.
dem Amt A die Einwilligung, dass sie bereits erhobene Daten beim Amt B beziehen dürfen. Voraussetzung • Technisches System in dem Mathilde «ihre» Daten für den Austausch zwischen Verwaltungsstellen freigeben kann. • Schnittstelle zwischen den Verwaltungsstellen Rechtliche Hürden • Die Verwaltungsstellen, die die Daten untereinander austauschen benötigen grundsätzlich eine Rechtsgrundlage zur Bearbeitung der Daten. • Inkraftsetzung nDSG Art. 36 Abs. 2 Buchstabe b (Interpretation des Artikels offen -> Fehlt auch in der aktuellen Botschaft zum Gesetz). Vorteil • Daten werden nicht mehrfach erhoben und effizient zwischen den Verwaltungsstellen ausgetauscht. • Nachvollziehbarkeit über die Datenverwendung in der Verwaltung wird gesteigert.
dem sie «ihre» Daten lokal führt. Das Wallet kann verwendet werden um die Daten automatisiert in Formulare zu übernehmen. Voraussetzung • Technische Lösung für das Wallet. • Datenübernahme in die Formulare der Verwaltung aus dem Wallet muss technisch möglich sein. Rechtliche Hürden • Wenn die Verwaltung das Wallet zur Verfügung stellen soll, ist eine rechtliche Grundlage notwendig. Vorteil • Mathilde kann selber bestimmen ob sie das Once-Only Prinzip für sich nutzen will. • Bis auf den Betrieb und Aufbau des Wallets gibt es keine grossen rechtlichen hürden. • Es ist eine alternative für die Fill-In Funktionen des Browsers, die dem Datenschutz besser gerecht wird.
verboten Daten redundant zu erheben (Ansatz Estland). Voraussetzung • Übergreifende Identifikatoren (AHV-Nr.) • Nachvollziehbarkeitslösung wer welche Daten wo bezogen hat. Rechtliche Hürden • Verfassungsänderung wahrscheinlich notwendig, wenn verpflichtend über alle Staatsebenen. Vorteil • Datenminimierung/Datensparsamkeit in den Datensammlungen. • Bessere Umsetzung der Datensicherheit, da nur noch ein Minimalset von Daten in den einzelnen Datensammlungen ist.